Vernehmlassung: Planungsausgleichsgesetz

Vernehmlassung: Planungsausgleichsgesetz

Die EVP begrüsst die Stossrichtung des Kantons. Damit es im Kanton nicht zu einem Flickenteppich kommt, ist die EVP der Meinung, dass der Kanton beim Abgabetatbestand gewisse Rahmenbedingungen definieren sollte.

Mit dem Planungsausgleichsgesetz werden ein Teil der Mehrwerte, die z.B. durch Einzonungen entstehen in einen Fonds einbezahlt. Kommt es zu Umzonungen oder Abzonungen werden aus dem Fonds den Grundstückbesitzern ein Teil der entstehenden Nachteile ausbezahlt. Mit diesem System werden Auswirkungen der raumplanerischen Gestaltung gerechter verteilt. 

Für die EVP ist es wichtig, dass die Ausgleichsabgaben der Teuerung angepasst werden. Was passiert, wenn das nicht gemacht wird, ist im Kanton Solothurn beim Katasterwert ersichtlich, welcher längste nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht, deren Anpasssung aber von gewissen politischen Kreisen seit Jahren verhindert wird. Mit der Anpassung der Ausgleichsabgaben an die Teuerung erübrigen sich solche Szenarien beim Planungsausgleichsgesetz bzw. können zumindest abgefedert werden.

Weiter weist die EVP in ihrer Vernehmlassung darauf hin, dass gerechterweise Einschränkungen der Nutzung und partielle Enteignungen durch Denkmalschutz und das Inventar Schützenswerter Ortsbilder (ISOS) auch in den Nachteilsausgleich mitaufgenommen werden müssten. 

 

Für Auskünfte:
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92
André Wyss, Vize-Präsident, Kantonsrat: (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00