Überparteiliches Komitee für das Gesundheitsgesetz

Überparteiliches Komitee für das Gesundheitsgesetz

Am 22. September 2024 stimmen wir im Kanton Basel-Landschaft über eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ab. Es geht dabei um die Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Kranken-pflegeversicherung; konkret um die ambulante Zulassungssteuerung für Ärztinnen und Ärzte.

Bei der Schlussabstimmung dieser Gesetzesänderung im Landrat stimmten SP, Grüne, EVP, GLP, Mitte und eine SVP-Mehrheit für diese Vorlage und die FDP und eine Minderheit der SVP waren dagegen. Mit 60 Ja- und 22 Nein-Stimmen wurde eine deutliche Mehrheit, das Vierfünftel-Mehr jedoch knapp nicht erreicht. Das Gesetz unterliegt deshalb der obligatorischen Volksabstimmung.

Bei der ambulanten Zulassungssteuerung für Ärztinnen und Ärzte geht es um einen Auftrag gestützt auf Bundesrecht. Für die entsprechende kantonale Zulassungsplanung ab 1.7.2025 ist es notwendig, eine kantonale Gesetzesgrundlage zu schaffen. Nur so kann die Höchstzahlenverordnung gestützt auf Artikel 55a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) umgesetzt werden. In den beiden Basel wurde ein gemeinsames Vorgehen gewählt und eine gleichlautende Gesetzesgrundlage geschaffen. Das ist zu begrüssen, besteht doch auch ein gemeinsamer Gesundheitsraum (GGR) und im schweizweiten Vergleich weisen die beiden Basel eine sehr hohe Ärztedichte und eine im schweizweiten Vergleich überaus hohe Prämienlast aus. Insbesondere bei einzelnen chirurgischen und technischen Spezialdisziplinen entstehen immer mehr Angebote und es besteht heute eine Überversorgung, welche die Prämienlast weiter erhöht. Die Zulassungsbeschränkung führt in keiner Weise zu einer Unterversorgung, denn es werden nur Disziplinen reguliert, bei denen ein signifikantes Überangebot mit grossen, unerwünschten Kosten und Prämienwirkung besteht.

Kostendämpfende Wirkung von Obergrenzen
Ohne Einführung einer Obergrenze mit der Höchstzahlenverordnung werden die Gesundheitskosten ungebremst weiter ansteigen. Die beiden Regierungen BS/BL gehen von einer jährlichen Einsparung für den GGR von rund 7 Mio. Franken aus. Für Ärztinnen und Ärzte, welche bereits zur Abrechnung zugelassen sind, ändert sich nichts (Besitzstandswahrung). Von der Obergrenze ausgenommen sind zudem alle Fachgebiete der Grundversorgung (z.B. Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte). Hingegen kann man in einzelnen Leistungsbereichen gesichert von einer Überversorgung sprechen und deshalb können wir nicht einfach die Hände in den Schoss legen. Das Gesetz soll – das wurde im Rahmen der politischen Debatte von allen Seiten verdeutlicht – mit Augenmass umgesetzt werden. Das heisst, es sollen nur jene Fachgebiete reguliert werden, in denen  die Anzahl Fachärztinnen und –ärzten weit über dem aus Sicht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) von Bund und Kantonen notwendigen Bedarf liegt.  Voraussichtlich werden auf dieser Grundlage nur drei bis vier Fachgebiete mit Höchstzahlen zu regulieren sein. Durch ein Monitoring wird die Zulassungsbeschränkung begleitet und evaluiert. Zudem: Selbst wenn Höchstzahlen in einem Fachgebiet überschritten werden, erlaubt das vorliegende Gesetz, dass in Einzelfällen aufgrund von zum Beispiel regionalen Versorgungssituationen abgewichen werden kann. 

Eigenartiges Staatsverständnis und keine Bereitschaft für konkrete Schritte
Die Gegnerschaft spricht zwar immer von Einsparungen im Gesundheitswesen und national fordern einzelne Exponenten von FDP und SVP sogar eine «Krankenkasse light» oder gar eine Abschaffung der obligatorischen Grundversicherung. Sie favorisieren einen unregulierten Gesundheitsmarkt, der vor allem die Schwächsten in unserer Gesellschaft trifft. Das ist keine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik. Zudem zeugt die von der FDP im Landrat zum Ausdruck gebrachte Erwartung, der Kanton möge die vom Bund geforderte Gesetzesanpassung nicht vornehmen, von einem inakzeptablem Staatsverständnis.

Breite Allianz für die Gesetzesrevision
Eine breite Allianz aus SP, Grünen, EVP, Mitte und GLP unterstützen diese Gesetzesrevision, die für die Umsetzung von Bundesrecht zwingend notwendig ist. Auch ein Drittel der SVP stellt sich hinter dieses Gesetz. Es ist zu hoffen, dass die Bevölkerung des Baselbiets diese Vorlage in Übereinstimmung mit den Regierungen der beiden Basel und der klaren Mehrheit des Landrats mit einem JA unterstützt und damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Gesundheitskosten in unserer Region leistet.

 

Für Auskünfte:
Werner Hotz, Landrat EVP, Mitglied VGK, 079 398 21 48