Toll, ein anderer macht’s!

Toll, ein anderer macht’s!

Carte blanche von Andrea Heger über die Tagsatzung des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und über das Alters- und Pflegegesetz (APG)

Vor wenigen Wochen fand eine Tagsatzung des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) statt. Aufgrund des 25-Jahre-Jubiläums des Verbands war diese – entgegen der sonstigen Gewohnheit – keinem konkreten Einzel-, respektive Sachgeschäft gewidmet. Stattdessen stand sie unter dem übergeordneten Thema «Dialog zwischen Gemeinden und Kanton». Die Zusammenarbeit der verschiedenen politischen Ebenen und Rollen von Regierung und Parlament führt immer mal wieder zu Reibungen. Mit meiner Doppelrolle als Land- und Gemeinderätin kommt mir oft eine Scharnierfunktion zwischen den Ebenen und Rollen zu. Ab und an gilt es, beidseitig Verständnis für die Situation des Gegenübers zu wecken und Brücken zu bauen. Denn für unsere Einwohnerinnen und Einwohner sind die im Hintergrund ablaufenden Klärungen bezüglich Zuständigkeit kaum von Belang. Es sei denn, diese führen zu verlangsamten Abläufen. Der Bevölkerung und unserer Umwelt zuliebe gilt es, sich immer wieder bewusst zu werden, dass Kanton und Gemeinden gemeinsam für ein lebenswertes Baselbiet im Einsatz sind, respektive sein sollten. Ein zwischenzeitliches Zuständigkeitspatt kam an der letzten Landratssitzung zum Vorschein. 

Das heutige Alters- und Pflegegesetz (APG) ist seit 2018 in Kraft. Es verpflichtet die Gemeinden, sich in Regionen zusammen zu schliessen und diverse Pflege- und Altersbedürfnisse gemeindeübergreifend anzugehen. Paragraph 32 regelt die Zuständigkeit für das betreute Wohnen. Die den Gemeinden zugeordneten Kosten von Pflege, Betreuung und Ergänzungsleitungen sind gemäss APG die ersten fünf Jahre von der ursprünglichen Wohngemeinde zu leisten und fallen danach in die Zuständigkeit der neuen Wohnsitzgemeinde ( = Standortgemeinde des betreuten Wohnen). Die Steuern fallen hingegen sofort der neuen Wohnortsgemeinde zu. Obwohl diese Regel damals als Kompromiss der Gemeinden eingebracht worden war, zeigt sich nun in der Umsetzung, dass einige Gemeinden aufgrund der möglichen Kostenfolgen trotz aufkommendem Bedarf zögern, ein Angebot zu errichten. Ein vom Landrat vor über einem Jahr an die Regierung überwiesenes Postulat beauftragte diese daher, das Gesetz in Absprache mit den Gemeinden anzupassen. So fand im 2023 eine Tagsatzung unter Beisein des damaligen Regierungsrats Thomas Weber statt. Bis auf drei Gemeinden sprachen sich alle für eine Gesetzesänderung aus. Der Fächer an Lösungsvarianten wurde zudem auf zwei verringert, doch fand noch keine finale Präferenz statt. 

Obgenannte Titel-Aussage wird gerne als karikierende Ausschreibung für das Wort «TEAM» benutzt. Genau diese Haltung zeigte verblüffenderweise unsere Regierung. Der vom Parlament zugeworfene Auftragsball wurde in obiger Manier weiter geworfen. Die Regierung beantragte, den Parlamentsauftrag abzuschreiben und die Gemeinden zur Initiierung des weiteren Prozesses für zuständig zu erklären. Dies wiederum fand im Parlament kein Gehör. Uns so muss demnach der Kanton doch noch in die Rolle des Gesprächseinladenden schlüpfen, um in einem gemeinsamen Projekt die Restfragen zu klären.

Andrea Heger, Gemeindepräsidentin und Landrätin EVP, Hölstein