Neues Wahlgesetz

Neues Wahlgesetz

Das Wahlgesetz soll überarbeitet werden. Werner Hotz, EVP-Landrat, erläutert die wichtigsten Punkte dazu.

Neues Wahlrecht: Eine grosse Chance für die EVP!
Nachdem es bei den Wahlen 2019 und 2023 zu schwierig begründbaren Sitzwechseln unter den Wahlkreisen gekommen ist, hat sich der Landrat für eine Überarbeitung des Wahlgesetzes ausgesprochen.

Die Wahlkreise bleiben unverändert
Dabei wird am Proporzwahlverfahren mit den bestehenden 12 Wahlkreisen als Garanten einer starken lokalen Verankerung der Landrätinnen und Landräte festgehalten, allerdings unter Aufhebung der bisherigen vier Wahlregionen.

Anzahl Sitze pro Wahlkreis nach Bevölkerungszahl
Neu wird die «6-Sitze-Garantie» für die einzelnen Wahlkreise aufgehoben. Trotzdem erhält jeder Wahlkreis vorab mindestens ein Mandat garantiert. Die verbleibenden Mandate werden aber nach dem Nationalratsproporz auf die Wahlkreise verteilt (ohne den ersten «Vorab-Sitz» zu berücksichtigen).

Im Vordergrund: Stimmenanteil im ganzen Kanton
In der ersten Verteilung werden gemäss kantonalem Stimmenanteil die Mandate an die Parteien verteilt. Neu zählt also nicht mehr der Stimmenanteil in einer der vier Wahlregionen, sondern die Sitze werden nach dem gesamtkantonalen Stimmenanteil verteilt. In der zweiten Verteilung werden daher die von den Parteien gewonnen Sitze auf die 12 Wahlkreise verteilt.

Neu gibt es Quoren (Mindeststimmenanteile)
Neu wird ein Quorum eingeführt und so festgelegt, dass eine Partei bzw. Listengruppe an der Sitzverteilung nur teilnimmt, wenn eine ihrer Listen wenigstens in einem Wahlkreis mindestens 5 Prozent aller Parteistimmen des betreffenden Wahlkreises erhält oder sie eine Wählerzahl erreicht, die gesamtkantonal einem Wähleranteil von mindestens 3 Prozent entspricht.

Die EVP steht diesen Quoren kritisch gegenüber, akzeptiert diese aber «zähneknirschend» und im Sinne eines Kompromisses. Durch Quoren sollen nach unserer Ansicht «Jux-Kandidaturen» oder politische «Eintagsfliegen», aber nicht Kleinparteien aus den Parlamenten ferngehalten werden. Aktuell ist die EVP nicht «bedroht» durch diese Quoren: Gesamtkantonal erreichten wir in den letzten Jahrzehnten immer zwischen 4.5% und 5.5% (2023: 5.1%) Stimmenanteile.

2023 erzielten wir in zahlreichen Wahlkreisen mehr als 5% der Stimmen: Allschwil 7.2%/ Muttenz 7.9%/ Liestal 6.9%/ Gelterkinden 6.4%/ Waldenburg 11.5%). Somit hat die EVP gute Voraussetzungen, beide Prozenthürden gut zu bewältigen. 

Start im 2027
Als neues Wahlmodell soll der kantonsweite Doppelproporz («doppelter Pukelsheim») eingeführt und erstmals für die Gesamterneuerungswahlen des Landrats im Jahr 2027 angewendet werden. Das revidierte Wahlrecht wird aber vorgängig zwingend den Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung vorgelegt werden. Diese Abstimmung wird wahrscheinlich in der ersten Hälfte 2025 stattfinden.

Die Vorlage hat eigentlich nur Vorteile für die EVP
Es gehen keine Stimmen mehr verloren, jede abgegebene EVP-Stimme wird für die Sitzverteilung mitgezählt. 2019 hätte die EVP ihren Sitz in der Wahlregion 1 (Leimental-Allschwil) beinahe verpasst. Mit der Folge, dass alle diese Stimmen für die EVP verloren gegangen wären. Neu wird die Anzahl Sitze gesamtkantonal berechnet und dann die Anzahl gewonnenen Sitze auf die Wahlkreise umgelegt.

Wenn die Landratswahlen von 2023 bereits mit dem neuen Wahlgesetz ausgezählt worden wären, hätte die EVP 5 Sitze (statt 4) erzielt, je einen in den Wahlkreisen Allschwil, Muttenz, Liestal, Gelterkinden und Waldenburg.

Einen Wermutstropfen gibt es aber doch
Mit der Gesetzesrevision sollen die Gemeinden neu die Möglichkeit haben, auch für Gemeindewahlen (Einwohnerrat, Gemeindekommission) bei Proporzwahlen Quoren festzusetzen. In den Gemeinden macht ein Quorum aber noch viel weniger Sinn. Von der Gefahr der Zersplitterung kann keine Rede sein. Durch die geringe Anzahl an zu verteilenden Sitzen (z.B. 40 im Einwohnerrat mit einem natürlichen Quorum von 2.5% oder in der Gemeindekommission mit 15 Sitzen von 6.7%) besteht bereits eine hohe Eintrittsschwelle. Wir hoffen, dass diese mögliche Einschränkung bei Gemeindewahlen nur zurückhaltend eingesetzt werden wird.

Die EVP BL und die meisten Parteien unterstützen das neue Wahlgesetz, denn es sorgt für eine gerechte Verteilung der Landratssitze. Derzeit ist die Vorlage noch in der Justiz- und Sicherheitskommission in Bearbeitung und kommt wahrscheinlich im Spätherbst in den Landrat.

Werner Hotz, Allschwil, Landrat EVP