Justizkommission will offensichtliche Demokratiemängel zementieren

Justizkommission will offensichtliche Demokratiemängel zementieren

Medienmitteilung der EVP Baselland zur Beratung der Wahlrechtsreform

Im Herbst 2019 war der Landrat nach einmal mehr klar erkennbaren Wahlsystem-Mängeln anlässlich der Landratswahlen quasi «ein einig Volk von Brüdern». Er beauftragte seine Geschäftsleitung mit Abklärungen für ein alternatives Wahlsystem mit gerechterem Abbild der Parteistärken. Letzte Woche folgte eine zwischenzeitliche Ernüchterung. In machttrunkener Manier beschloss eine knappe Mehrheit der Justiz- und Sicherheitskommission, die unter Beizug von Experten breit evaluierte Doppelproporz-Lösung klein zu reden und zum Abschuss freizugeben. Die EVP ist entsetzt über den mangelnden Gerechtigkeitssinn und das fragwürdige Demokratieverständnis. Die Partei appelliert an den Gesamtlandrat, wenigstens das Volk über diese zentralen demokratiepolitischen Aspekte abstimmen zu lassen.

Mit 97%-iger Zustimmung überwies der Landrat vor fünf Jahren einen Vorstoss, welcher die Geschäftsleitung beauftragte, unter Beizug von externen Fachleuten zu prüfen, welche Alternative es zum mangelhaften Wahlsystem geben könnte, um einerseits eine bessere proportionale Abbildung der Parteistärken im Landrat zu ermöglichen und andererseits den regionalen Bezug der Parlamentsmitglieder zu erhalten. 

Verzerrter Wählerwillen 

Die Geschäftsleitung setzte in der Folge eine Arbeitsgruppe ein und beauftragte den Politologen und Wahlrechtsexperten Daniel Bochsler mit einer Analyse der Stärken und Schwächen des Baselbieter Wahlsystems. Stark stossend sind derzeit die teils heftigen Verzerrungen von Stimmen- und Sitzanteilen. Im 2015 erhielt zB eine Partei rund 1/6 mehr, eine andere wiederum 2/3 weniger Sitze als es dem Wähleranteil entsprochen hätte. 

Repräsentationsungleichheit

Im Weiteren ist die fehlende Wahlrechtsgleichheit sehr bedenklich. So repräsentiert ein Landratsmitglied aus dem Oberbaselbiet viel weniger Stimmen als eines aus dem Unterbaselbiet. 

Sitzsprünge

Aufgrund eines Ausgleichmechanismus innerhalb von Wahlregionen treten öfters für die Wählerschaft kaum nachvollziehbare Sitzsprünge auf. Das vorliegende Reformpaket kann diese zwar nicht gänzlich verhindern, doch mindestens halbieren. 

Nachdem die Parteien auf den gleichen Wissensstand gebracht und ihre Rückmeldungen abgeholt worden waren, beauftragte der Landrat im 2022 die Regierung, unter Berücksichtigung der definierten Eckpunkte dem Landrat zuhanden der Stimmbevölkerung eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Die EVP ist bestürzt, dass eine knappe Mehrheit der Justizkommission aus parteistrategischen und eigennützigen Gründen sowohl den Handlungsbedarf, wie auch den Mehrwert der vorgelegten Wahlreform mit äusserst fadenscheinigen Argumenten bestreitet. Die Partei ist dezidiert der Meinung, dass die geplante Wahlreform einen signifikanten Mehrwert für die Baselbieter Wählenden beinhaltet.

 

Für Auskünfte:

Martin Geiser, Präsident EVP Baselland: 079 266 89 11, praesidium@evp-bl.ch
Andrea Heger, Vizepräsidentin EVP Baselland: 079 383 52 44, andrea.heger@evp-bl.ch
Werner Hotz, Landrat EVP Baselland: 079 398 21 48, werner.hotz@lr-bl.ch