Landrat mittendrin: Wahlgesetz und Tramersatz

Landrat mittendrin: Wahlgesetz und Tramersatz

Bericht aus der 22. Sitzung des Landrats

In der Landratssitzung vom 12. September waren 51 Geschäfte auf der Traktandenliste. Ein besonderes Augenmerk verdiente dabei Traktandum 4 zum Wahlgesetz. Bereits 2019 hatte der damalige Landrat die Regierung beauftragt zu prüfen, wie die Mängel des jetzigen Systems behoben werden können. Es wurde ein Gesetz erarbeitet, welches den sogenannten Doppelproporz einführen will. Dies führt zu einer genaueren Abbildung des Wählerwillens. Im Rat wurde sehr lange über das Eintreten diskutiert. Als EVP haben wir uns für das Wahlgesetz stark gemacht. Es verbessert die Abbildung vom Anzahl Stimmen zu Anzahl sitzen deutlich und reduziert Sitzsprünge um durchschnittlich über die Hälfte im Vergleich zu jetzt. Schlussendlich folgte die Mehrheit der Argumentation für mehr Demokratie, so dass das Gesetz in zwei Wochen direkt im Landrat beraten werden kann.
Ebenfalls längere Diskussionen gab es bei Traktandum 29. Das Postulat zum Tramersatzbetrieb der Linie 14 erhitzte die Gemüter, denn neben den Unterbrüchen in 2023 und jetzt in 2024 ist für 2025 nochmals ein Unterbruch vorgesehen. Darunter leiden nicht nur die Pendlerinnen und Pendler selber, sondern auch das Gewerbe. Die Regierung erklärte, dass ein ‚Inselbetrieb‘ (Schänzli-Pratteln) wegen einem fehlenden Unterhaltsdepot (für Reparatur bei Störfällen) nicht möglich ist. Bei der Diskussion zeigte sich, wie wichtig die Wahlkreise für die Landratswahlen sind, die eine breite Vertretung der Bevölkerung aus allen Regionen ermöglichen. So votierten denn auch viele Landräte aus Muttenz und Pratteln über das Thema. Am Ende stimmte ich zusammen mit etwa zwei Dritteln im Landrat gegen eine Abschreibung, denn es braucht eine bessere Lösung.

Tobias Beck, Landrat EVP